Kann mir jemand sagen, ob nach meiner 2 jährigen Fachweiterbildung zum OP-Fachpfleger, mir dass Recht zusteht, auch die Berufbezeichnung OP und Endoskopiefachpfleger zu tragen.Ich habe die Fachweiterbildung zum Op-Fachkrankenpfleger am 24.02.2000 mit Erfolg bestanden.
Im darauffolgenden Jahr kam die Endoskopie Fachweiterbildung dazu.
Von unserer damaligen Schulleitung, wurde uns bestättigt, daß wir die Berufsbezeichnung Endoskopiefachpfleger-in, tragen dürfen. Wir sollten sie nur seperat anfordern.
Leider habe ich damals im OP nicht darüber nachgedacht und mich auch nicht mehr drum gekümmert...
Heute arbeite ich in der Endoskopie und könnte den Titel gut gebrauchen um evtl. in ein paar Jahren dort die Leitung zu übernehmen.
Leider stieß ich bislang bei meinen Bemühungen beim Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Außenstelle Lüneburg nur auf taube nicht interessierte Ohren.
Wahrscheinlich ist es einfach zu schwierig die Sache zu prüfen und umzuändern.
Hat jemand von euch Ideen oder schon selber Erfahrungen gemacht dann schreibt doch bitte mal ins Forum, ich weiß sonst leider nicht weiter.
Vielen Dank euch schon mal im Voraus
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